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Trading 212 und Steuern in Deutschland

So geben Sie Kapitalerträge bei Trading 212 als ausländischem Broker korrekt in Ihrer Steuererklärung an.

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Trading 212 ist ein ausländischer Broker und keine deutsche Bank. Daher wird die Abgeltungssteuer nicht automatisch an das Finanzamt abgeführt. Sie müssen Ihre Kapitalerträge selbst in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung angeben. Ein Freistellungsauftrag ist nur bei deutschen Banken möglich; den Sparer-Pauschbetrag nutzen Sie über die Steuererklärung. Diese Seite ist unabhängig und stellt keine Steuerberatung dar.

Steuerabführung, Freistellungsauftrag und Anlage KAP

Deutsche Bank vs. Trading 212: Steuern im Vergleich

PunktDeutsche Bank/BrokerTrading 212 (ausländisch)
Automatische SteuerabführungJa, führt die Abgeltungssteuer direkt abNein, keine automatische Abführung
FreistellungsauftragMöglich (bis zu 1.000 EUR steuerfrei)Nicht möglich
Sparer-PauschalbetragWird direkt auf dem Konto verbuchtIn der Steuererklärung geltend machen
Steuererklärung / Anlage KAPMeistens nicht unbedingt erforderlichKapitalerträge selbst angeben
VerlustverrechnungVom Makler geführtSelbst über die Anlage KAP

Häufig gestellte Fragen

Leitet Trading 212 die Steuern automatisch an das deutsche Finanzamt ab?
Nein. Trading 212 ist ein ausländischer Broker und keine deutsche Bank, daher wird die Abgeltungssteuer nicht automatisch abgeführt. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben. Dies stellt keine Steuerberatung dar.
Kann ich bei Trading 212 einen Freistellungsauftrag erteilen?
Nein, einen Freistellungsauftrag gibt es nur bei deutschen Banken. Bei Trading 212 als ausländischem Broker ist das nicht möglich. Ihren Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR pro Person können Sie jedoch über die Steuererklärung (Anlage KAP) geltend machen.
Wie gebe ich Gewinne von Trading-212 in der Steuererklärung an?
Ihre Kapitalerträge tragen Sie in den Anhang KAP der Einkommensteuererklärung ein. Dazu zählen Kursgewinne, Dividenden und Zinsen. Nutzen Sie dazu die Jahresübersicht bzw. die Steuerberichte aus Ihrem Trading-212-Konto. Bitte holen Sie im Zweifelsfall steuerlichen Rat ein.
Kann ich Verluste bei Trading 212 steuerlich verrechnen?
Ja. Verluste können grundsätzlich mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden. Bei einem ausländischen Broker erfolgt die Verlustverrechnung selbst über den Anhang KAP, da Trading 212 keine automatische Verrechnung wie eine deutsche Bank vornimmt. Dies ersetzt keine Steuerberatung.
Müssen Zinsen auf nicht angelegtes Guthaben versteuert werden?
Ja, Zinsen auf nicht angelegtes Guthaben zählen zu den Kapitalerträgen und sind steuerpflichtig. Da Trading 212 keine deutsche Bank ist, müssen Sie diese Zinsen ebenfalls selbst in Anlage KAP angeben. Der aktuelle Zinssatz ist variabel und muss beim Broker erfragt werden.

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